......Beruhigend, zu wissen dass alles sicher ist

Rauchwarnmelder

Die jährliche Inspektion und Wartung der Rauchmelder ist sinnvoll und notwendig, um die Funktionsbereitschaft des Melders zu testen. Der Rauchmelder ist entsprechend der Bedienungsanleitung je nach Herstellerangaben einer Funktionskontrolle zu unterziehen.

 

Dazu gehört mindestens eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube), ob eine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt und ob die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern.

 

Über die Prüfeinrichtung des Rauchwarnmelders muss die Funktion überprüft werden, die zur akustischen Warnung den akustischen Signalgeber und ggf. die optische Individualanzeige des Rauchwarnmelders aktiviert.

 

Im Zuge der jährlich durchzuführenden Inspektion ist zudem zu prüfen, ob die Rauchmelder sich noch an einem geeigneten Platz an der jeweiligen Decke des Raums befinden und sich die örtlichen Gegebenheiten nicht so geändert haben, dass das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindert wird.

 

 

 

E-Check

 

Für Gewerbe / Industrie

 

Es gibt strenge gesetzliche Vorschriften für regelmäßige Prüfungen in Gewerbebetrieben. Dabei muss der einwandfreie Zustand der Elektroanlage vor Eintritt des Schadenfalls nachgewiesen werden. Bei Gewerbetreibenden gilt diese Nachweispflicht gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern, den Berufsgenossenschaften und den Versicherungen. Auf einen Blick – die 7 wichtigsten Vorteile, die geprüfte E-CHECK Sicherheit für Gewerbetreibende bietet:

 

Sie vermeiden hohe Reparaturkosten und Folgeschäden durch mangelnde Wartung.

Bei vielen Versicherern erzielen Sie Prämienvorteile!

 

 

 

Für Mieter / Eigentümer

 

Für die Sicherheit der elektrischen Anlage und der elektrischen Geräte ist der Eigentümer verantwortlich. Mieter sind verpflichtet, ihr Mieteigentum während der Mietzeit in dem Zustand zu erhalten, wie es dem Vertrag entspricht. Dies verlangt auch eine regelmäßige Kontrolle der technischen Einrichtungen nach den maßgeblichen Vorschriften. Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen: Seit dem 1. Oktober 1997 gilt: Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile.

 

Im Schadensfall muss der Eigentümer den einwandfreien Zustand der Elektroanlage den Gerichten nachweisen.

 

 

RWA Anlagen

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen gehören zum Brandschutz und sind heutzutage gemäß Bauordnungen und Gesetzeslage Pflicht. Der Gesetzgeber schreibt 
ebenso die Wartung dieser Geräte vor. Einmal jährlich muss die Anlage von einer Fachfirma geprüft werden:
zu den DIN 18232 und VdS Richtlinien

Desweiteren belohnt Sie u.U. Ihre Versicherung mit niedrigeren Beiträgen, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Wartung nachkommen. 
Flucht- und Rettungswege sichtbar und rauchfrei zu 
halten,damit Personen die Rettungswege erkennen und flüchten können und die Feuerwehr, nach Ihrem Eintreffen, gezielt löschen kann.

Somit werden die Löschwasserschäden vermindert. Verzögerung des Flashover:
Dies bezeichnet die schlagartige Entzündung der 
Hallen- und Raumluft. Rauch- und Brandgase setzen thermische Zersetzungsprodukte frei. Die RWA 
vermindert Folgeschäden am Objekt und den darin befindlichen Produkten. Vermeidung des sogenannten Vollbrandes und somit die Sicherheit des Gebäudes zu erhalten.

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